Während des Auslandsaufenthalts

Änderungen im Kursprogramm

  • Da das Vorlesungsverzeichnis an Ihrer Gastuniversität in den meisten Fällen erst kurz vor Semesterbeginn feststehen wird, ist es verständlich, wenn Sie Ihr Kursprogramm später noch einmal abändern müssen. Sollten sich vor Ort Änderungen im geplanten Lehrveranstaltungsprogramm ergeben, ist so rasch wie möglich die Studienassistentin Marie Klein zu kontaktieren (bitte auf jeden Fall einen Link zur Lehrveranstaltungsbeschreibung mitsenden). 
  • So können noch rechtzeitig Änderungen im Learning Agreement vorgenommen werden.
  • Bitte beachten: Um Enttäuschungen zu vermeiden, ist das Learning Agreement bei Bedarf unbedingt zu Beginn des Semesters anzupassen!
  • Für Änderungen erstellen Sie direkt aus Mobility Online ein Learning Agreement
    During the Mobility, in dem Sie die geänderten Kurse angeben und dann an die Erasmusstudienassisentin zur Unterschrift übermitteln. Informieren Sie sich bitte auch über das
    Änderungsprozedere an Ihrer Gastuniversität. Das von der Heimatuniversität und Gastuniversität
    unterzeichnete Learning Agreement During the Mobility laden Sie in Mobility Online
    hoch. Weitere Informationen zum Learning Agreement During the Mobility finden Sie
    hier.

Verlängerung des Auslandsaufenthalts

  • Verlängerungen sind nur vom Wintersemester auf das Sommersemester möglich und bedürfen der Zustimmung der Gastuniversität und der Heimatuniversität.
  • Bitte beachten Sie auch, dass ERASMUS-Aufenthalte nur einmal - nach Maßgabe der verfügbaren Mittel - verlängert werden können.
  • Bitte kümmern Sie sich zeitgerecht (zumindest zwei Monate vor Ende des ursprünglich bewilligten Auslandsaufenthalts) um die Verlängerung, damit Ihr Antrag auch rechtzeitig bearbeitet werden kann.
  • Teilen Sie Ihren Wunsch auf Verlängerung mit den Lehrveranstaltungen, die Sie zusätzlich absolvieren möchten, der Studienassistentin Marie Klein mit.
  • Danach schicken Sie bitte den Antrag auf Verlängerung eines ERASMUS-Mobilitätsstudiums von der Gastuniversität unterschrieben an das Büro für internationale Beziehungen (der Antrag muss spätestens 6 Wochen vor Ende des ursprünglichen Auslandsaufenthalts im Büro für Internationale Beziehungen eingelangt sein).
  • Wenn das Büro die Anträge bekommt, fragt es die jeweiligen KoordinatorInnen, ob sie mit der Begründung der Verlängerung einverstanden sind.
  • Ist das der Fall und ist die budgetäre Bedeckbarkeit gegeben, steht einer Verlängerung nichts mehr im Wege.
  • Danach kommt der Antrag zum ERASMUS-Referat des OEAD, der einen neuen Vertrag ausstellt.