Sprachnachweis
Update Sprachnachweis
Gültig ab 2026/27
im Rahmen der Hauptvergabephase für das Studienjahr 2026/27 (Jänner bis März 2026) wird es eine Änderung der Anforderungen Sprachnachweise betreffend geben.
Die Änderungen sind wie folgt:
- Englische Sprachkenntnisse bis zu einem Niveau von Englisch B2 werden für alle Studierenden der Universität Wien als gegeben angenommen werden (= Maturaniveau). Englischnachweise werden also erst ab einem Niveau von C1 benötigt.
- Sprachnachweise werden nun 5 Jahre gültig sein (statt wie bisher 4 Jahre).
- Schulische Abschlusszeugnisse, bei denen nur eine Sprachprüfung (mündlich oder schriftlich) stattgefunden hat, werden als Sprachnachweise akzeptiert werden. Dies dient vor allem auch der Gleichstellung des deutschen Abiturs mit der Matura. Das Niveau muss aber jedenfalls ausgewiesen sein!
- Abschlusszeugnisse aus dem Zielland gelten als Sprachnachweise. Das betrifft vor allem auch das Südtiroler Maturazeugnis, welches somit als Nachweis für Italienisch fungieren kann.
- ein abgeschlossenes Philologie- oder Translationswissenschaftsstudium gilt als Sprachnachweis für die jeweilige Sprache.
Sprachnachweis
- Für alle nicht-deutschsprachigen Partneruniversitäten ist bei der Bewerbung um einen Erasmus-Platz an der Univiersität Wien ein Sprachnachweis erforderlich.
- Das Prüfungsdatum darf zum Zeitpunkt der Bewerbung maximal vier Jahre zurückliegen.
- Die erforderlichen Sprachniveaus werden von der jeweiligen Gastuniversität vorgegeben (mindestens B1).
- Das konkrete geforderte Niveau ist für jeden Platz in den Informationen im Agreement im Outgoing-Portal (Informationssymbol am linken Zeilenrand) ersichtlich.
- Sofern auf der Liste zwei oder mehr Unterrichtssprachen angegeben sind, genügt ein Sprachnachweis in einer der Sprachen (für Portugal, Spanien, Italien und Frankreich ist aber in jedem Fall ein Sprachnachweis in der jeweiligen Landessprache vorzuweisen).
- Bitte informieren Sie sich auch direkt bei Ihrer gewünschten Gastuniversität, welche sprachlichen Voraussetzungen gefordert sind und ob die Universität selbst einen zusätzlichen Sprachnachweis verlangt (zB TOEFL, IELTS etc).
- Das vorgeschriebene Sprachniveau ist bereits zum Zeitpunkt der Bewerbung nachzuweisen. Bei Bewerbungen für mehrere, verschiedensprachige Länder sind gegebenenfalls auch mehrere entsprechende Sprachnachweise zu erbringen.
- Das Sprachenzentrum der Universität Wien bietet regelmäßig Prüfungen an, bei Sie um 60€ einen Sprachkompetenznachweis erlangen können. Bei erfolgreicher Nominierung für ERASMUS+ werden Ihnen 30€ rückerstattet.
- Weitere Informationen zum Sprachnachweis finden Sie hier.

