Finanzielles

  • Studierende, die mit dem ERASMUS+ Programm ein Auslandssemester absolvieren, sind an der Gastuniversität von Studiengebühren befreit.
  • Das Auslandsstudium wird zudem mit einem Stipendium gefördert, dessen Höhe jährlich festgelegt wird. Das Stipendium ist als Mobilitätszuschuss gedacht und soll die durch die Mobilität zusätzlich entstandenen Kosten decken. In den meisten Ländern ist der Zuschuss deshalb nicht ausreichend, um die Aufenthaltskosten zu decken.
  • Für Erasmusaufenthalte im Studienjahr 2022/23 wird der Zuschuss ausschließlich vom International Office ausbezahlt.
  • Wenn Sie eine Frage zur finanziellen Abwicklung des Erasmus+ Studienaufenthaltes haben, wenden Sie sich bitte an erasmus.stipendien@univie.ac.at
  • Der Erasmus+ Aufenthaltszeitraum setzt sich aus einem Teil mit finanziellem Zuschuss und einem Teil ohne finanziellen Zuschuss (Zero Grant Förderung) zusammen. Die konkrete Dauer der finanziellen Förderung beziehungsweise der Zero Grant Förderung wird von der Universität Wien für jedes akademische Jahr basierend auf dem für die Universität Wien verfügbaren Erasmus+ Budget neu festgelegt. Für das Studienjahr 2022/23 beträgt der finanziell geförderte Zeitraum mindestens 3 Monate. Die Zero Grant Förderung ermöglicht den Studierenden, die Vorteile eines Erasmus+ Status zu nutzen (z.B. Erlass der Studiengebühren), auch wenn der finanzielle Zuschuss nicht den gesamten Aufenthaltszeitraum abdeckt (mehr Details hier).
  • Die Programmländer werden gemäß Definition im Programmleitfaden der Europäischen Kommission in drei Ländergruppen unterteilt. Der Zuschuss beträgt je nach Gastland ca. 400 € pro Monat.
  • In einigen österreichischen Bundesländern können Studierende zusätzlich ein Stipendium beantragen, weitere Möglichkeiten für Stipendium sind hier zu finden.
  • StudienbeihilfebezieherInnen erhalten für die Zeit des Auslandsaufenthalts weiterhin Studienbeihilfe ausbezahlt, zusätzlich bekommen Sie eine Beihilfe für Ihr Auslandsstudium von der Studienbeihilfestelle (sofern die Höhe vom Mobilitätszuschuss des OeAD abweicht, bezahlt der OeAD einen Top-Up) und einen Reisekostenzuschuss.
  • Bitte denken Sie daran, dass für den Bezug eines ERASMUS-Zuschusses die Mindesterfordernis von 3 ECTS-Credits pro Monat gilt. Relevant ist hierbei die Anzahl der an der Universität Wien anerkannten Credits, nicht der Credits, die an der Gastuni absolviert wurden.