Anrechnung

  • Die Anrechnung der im Ausland absolvierten Lehrveranstaltungen im Rahmen des Wiener Soziologiestudiums wird noch vor Antritt des Auslandsaufenthalts im „Learning Agreement“ bestätigt. Somit haben Studierende die Sicherheit, dass ihnen die an der Gastuniversität besuchten Kurse nach der Rückkehr auch anerkannt werden.
  • Sollte es vor Ort zu Änderungen bei den Kursen kommen, ist unbedingt die ERASMUS-Studienassistentin zu kontaktieren, um die Anrechnungsvereinbarung anzupassen, andernfalls kann nicht gewährleistet werden, dass alle besuchten Lehrveranstaltungen anerkannt werden!
  • Bei der Erstellung des Learning Agreements hilft Ihnen die ERASMUS-Studienassistentin. Bitte recherchieren Sie selbständig das Lehrveranstaltungsangebot an der Gastuniversität.
  • Sollten die Kurse für das Semester, in dem Sie ins Ausland gehen wollen, noch nicht feststehen, orientieren Sie sich bitte an den vorangegangenen Semestern (am Wintersemester, wenn Sie im Wintersemester ins Ausland gehen möchten, ansonsten am Sommersemester).
  • Nachdem das Learning Agreement in Wien unterzeichnet worden ist, sind Sie selbst dafür verantwortlich, dass Ihre Gastuniversität das Learning Agreement rechtzeitig erhält (normalerweise im Zuge Ihrer Anmeldung an der Partneruniversität).
  • Sollte die Gastuni das Learning Agreement nicht bei der Anmeldung verlangen, nehmen Sie es bitte mit und besprechen Sie die Kurse nach Ihrer Ankunft mit der dortigen Koordinatorin bzw. dem dortigen Koordinator.
  • Das Minimum der im Ausland zu erbringenden ECTS-Punkte beträgt 3 ECTS Punkte pro Monat. Bei einem fünfmonatigen Aufenthalt sollten also zumindest 15 ECTS-Punkte absolviert werden. Wenn Sie diese Mindestanforderung unterschreiten, müssen Sie das ERASMUS+ Stipendium zurückzahlen.
  • Im Sinne des Studienfortschritts und der Bereicherung an akademischen Erfahrungen im Ausland wird ausdrücklich empfohlen, mehr ECTS-Punkte zu machen.
  • Nachdem Sie das Transcript of Records erhalten haben, schicken Sie es mit dem Learning Agreement after the Mobility an Marie Klein 
  • Nun müssen Sie noch einen Erfahrungsbericht (3-5 Seiten) über Ihren Erasmusaufenthalt abgeben. Dieser sollte Tipps enthalten, die für zukünftige Studierende interessant sein können.
  • Danach wird die Anrechnung von der Erasmusstudienassistentin bearbeitet und an den SSC weitergeschickt.