Bericht zum Mediengespräch mit WissenschafterInnen zur aktuellen Sozialpolitik in Österreich

Dienstag, 8. Jänner 2019

Ort: Café Stein, Währingerstraße 6-8, 1090 Wien, Österreich

Das Programm der österreichischen Bundesregierung zu Änderungen der Mindestsicherung und Notstandshilfe hat zu kontroversen Reaktionen geführt. Im Rahmen eines Mediengesprächs haben WissenschafterInnen unterschiedlicher Disziplinen vor dem Hintergrund ihrer Forschungen zum Thema Stellung genommen.

Univ. Prof. i.R. Dr. Emmerich Talós (Universität Wien): Die Regierung setzt ein Programm um, das neoliberalen Zielsetzungen folgt, wonach die Einzelnen mit etwaigen Schwierigkeiten allein gelassen werden. Der Angriff auf die Mindestsicherung und die Art der Begründung sind einerseits Ausdruck eines Wohlfahrtschauvinismus, also der Ausschließung von Teilen der Bevölkerung von sozialstaatlicher Absicherung. Andererseits ist dieser Angriff ein Ablenkungsmanöver von einer Politik, welche die Bekämpfung von Armut beendet hat. Eine Mindestsicherung in der Höhe von 885 Euro netto unterschreitet nämlich die Armutsgefährdungsschwelle ganz erheblich, welche nach EU-Kriterien für Österreich bei 1.283 Euro netto im Monat liegt. Dieser enorme Abstand muss mitbedacht werden, wenn über noch weitergehende Kürzungen diskutiert wird. Es ist klar: Diese Regierung verstärkt die Armut in Österreich.

Ass.-Prof.in Dr.in Alyssa Schneebaum (Wirtschaftsuniversität Wien): Es ist bekannt, dass sozialer Status vererbt, also über Generationen weitergegeben wird. In Österreich sind die Aufstiegschancen von Menschen aus armen Familien besonders gering. Forschungsergebnisse zeigen eindeutig, dass staatliche Eingriffe in Form von sozialstaatlichen Investitionen geeignet sind, diese Weitergabe von Armut und Ausgrenzung zu beeinflussen. Umso problematischer ist es, wenn nun die Lebenschancen vieler Kinder durch die Änderungen bei der Bedarfsorientierten Mindestsicherung noch weiter verringert werden. Das hat langfristige Auswirkungen und macht die Lebensperspektiven noch stärker vom Zufall der Geburt abhängig. Dies schadet letztlich auch der Wirtschaft des Landes, weil Talente nicht genutzt werden können.

Ass.-Prof.in Dr.in Christine Stelzer-Orthofer (Johannes Kepler Universität Linz): An den Maßnahmen der Regierung ist zu erkennen, dass nicht mehr Inklusion, sondern Exklusion das Ziel ist. In den früheren Diskussionen über die Sozialhilfe war eine Harmonisierung im Sinne einer Inklusion gefordert worden. Damit hat aber die aktuelle Änderung der Mindestsicherung nichts zu tun. Die 885 Euro sind nun als Maximum festgelegt, zuvor ging es darum Mindeststandards für Österreich zu schaffen. Mögliche zusätzliche Mittel für das Wohnen in teuren Regionen im Ausmaß von 30% sind als Kann-Bestimmung formuliert. Zugleich erfolgt ein Ausschluss von der Wohnbeihilfe der Länder. Insgesamt erfolgt eine Leistungssenkung mit der besonderen Problematik, dass die Krankenversicherung der Bezieher/innen im Gesetzesentwurf mit keinem Wort erwähnt wird. Diese ist in der Bedarfsorientierten Mindestsicherung nur noch bis 2019 befristet geregelt.

Univ. Prof. Dr. Bernhard Kittel (Universität Wien): In der Diskussion über die Bedarfsorientierte Mindestsicherung wird nicht auf die Lebenswirklichkeiten der Bezieher/innen eingegangen. Es gibt grob gesagt zwei unterschiedliche Situationen: Für die schon lange im Land lebenden Bezieher/innen von Bedarfsorientierter Mindestsicherung ist der jetzigen Situation meist ein langer Abstieg und ein schrittweises Herausfallen aus der Gesellschaft vorangegangen. Bildungsabbruch, frühe Schwangerschaft, Krankheit, Unfall, Haft, Pflegefall in der Familie – die Gründe dafür sind sehr vielfältig. Für die neu ins Land gekommenen Asylberechtigten stellt die Besonderheit des österreichischen Arbeitsmarktes, dass nämlich für viele Stellen – durchaus aus gutem Grund – formale Qualifikationen Voraussetzung sind, eine Barriere dar. Diese Personen brauchen in der Such- und Qualifizierungsphase eine ausreichende Finanzierung. Beide Gruppen müssen einen enormen Aufwand betrieben, ihren Alltag in Armut zu bewältigen.

Ao. Univ. Prof. Dr. Christoph Reinprecht (Universität Wien): Die aktuellen Maßnahmen erfolgen nach einem gesellschaftspolitischen Programm der Neugestaltung, die auf eine unterschiedliche Bewertung und damit Hierarchisierung von Gruppen hinausläuft. Zugleich wird die Erwerbszentrierung der sozialen Sicherung gestärkt - also die Abhängigkeit der Absicherung von einem Zugang zum Arbeitsmarkt. Besonders problematisch ist bei niedrigen Einkommen die Belastung durch Miet- und Energiekosten. Diese Gruppen sind aus dem geförderten Wohnbau ausgeschlossen, weil sie die finanziellen Barrieren nicht überwinden können. Nun wird die Wohnbeihilfe für Bezieher/innen der Bedarfsorientierten Mindestsicherung gestrichen. Subsidiär Schutzberechtigten und Haftentlassenen droht bei einer Deckelung der Bedarfsorientierten Mindestsicherung bei 365 Euro die Obdachlosigkeit.

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