FAQ's ERASMUS+ Outgoing

Allgemeine Fragen

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  • In welchem Semester sollte ein Erasmus+ Auslandsaufenthalt absolviert werden?

    Erasmus ist für Bachelor-, Master- und PhD-Studierende geeignet.

    Im Bachelor ist zu beachten, dass das zweisemestrige Forschungspraktikum in Wien absolviert werden sollte. Daher ist es empfehlenswert, den Auslandsaufenthalt für das zweite Studienjahr einzuplanen.  Es ist jedoch auch möglich, das Forschungspraktikum im 4. und 5. Semester (oder später) zu machen und danach auf ERASMUS zu gehen.  Insbesondere im letzteren Fall hat es sich als äußerst günstig erwiesen, die Erweiterungscurricula für das ERASMUS-Semester aufzusparen. Die Erasmus-Studienassistentin hilft Ihnen gerne bei der Planung.

  • Wie lange kann mit ERASMUS+ an einer Partneruniversität studiert werden?

    Die Dauer des geförderten Auslandsstudiums erstreckt sich üblicherweise über ein Semester (5 Monate), mit manchen Partneruniversitäten haben wir Jahresverträge (9 oder 10 Monate). Ob die jeweilige Kooperation mit der Partneruniversität einen Semester- oder Jahresplatz vorsieht, können Sie dieser Seite entnehmen.

  • Ist es möglich den Erasmusaufenthalt zu verlängern?

    Ja. Verlängerungen sind nur vom Wintersemester auf das Sommersemester möglich und bedürfen der Zustimmung der Gastuni und der Heimatuni. Um Verlängerung muss zeitgerecht (spätestens zwei Monate vor Ende des bewilligten Studienaufenthaltes im Ausland) angesucht werden. Der Wunsch nach Verlängerung und die geplanten zusätzlichen Lehrveranstaltungen sind mit der Erasmus-Studienassistentin abzusprechen.

  • Kann ich mehrmals mit ERASMUS+ ins Ausland gehen?

    Ja. Studierende haben pro Zyklus (Bachelor/Master/PhD) 12 Mobilitätsmonate zur Verfügung, die sich für ERASMUS+ Studienaufenthalte und ERASMUS+ Praktika verwenden lassen.

  • Wie viele Lehrveranstaltungen müssen während des Erasmusaufenthaltes absolviert werden?

    Die Studierenden müssen bei einem Auslandsstudium pro Monat mindestens 3 ECTS nachweisen. Es wird jedoch ausdrücklich empfohlen, mehr Lehrveranstaltungen zu besuchen. Wichtig: Ausschlaggebend sind die an der Universität Wien anerkannten ECTS-Punkte.

  • Das Sommersemester an meiner Gastuniversität beginnt noch vor Ende des Wintersemesters in Wien. Was kann ich tun?

    Bitte bemühen Sie sich rechtzeitig um individuelle Lösungen mit den jeweiligen LehrveranstaltungsleiterInnen in Wien. Im Falle von Vorlesungsprüfungen besteht die Möglichkeit, diese im Ausland zu schreiben, sofern Sie vor Ort eine Lehrperson finden, die Sie zur Zeit der Prüfung in Wien beaufsichtigt und der oder die PrüferIn in Wien einverstanden ist, die Prüfungsunterlagen zeitgerecht an diese Lehrperson zu schicken.

  • Können während des Auslandsaufenthalts Prüfungen in Wien absolviert werden?

    Ja. Erasmus-Studierenden wird der Studienbeitrag in Wien und an der Partneruni erlassen (nicht aber der ÖH-Beitrag). Auch wenn sie im Ausland sind, haben sie weiterhin den Status „außerordentliche Studierende der Universität Wien“. Die Prüfungen aus Wien können im Inland und unter bestimmten Voraussetzungen im Ausland absolviert werden.

  • Muss die Sprachkenntnis schon bei der Bewerbung nachgewiesen werden können?

    Ja, der Sprachnachweis muss bereits an die Bewerbung angefügt werden.

  • Was sind die sprachlichen Anforderungen für einen ERASMUS+ Aufenthalt?

    Die sprachlichen Anforderungen der Partneruniversitäten sind hier einsehbar, üblicherweise werden Sprachkenntnisse auf dem Niveau B2 oder B1 gefordert. Sofern Sprachanforderungen mehrerer verschiedener Sprachen angegeben sind, ist es ausreichend, einen Sprachnachweis in einer der Unterrichtssprachen zu erbringen.

  • Ist es möglich die Bachelorarbeit/ Masterarbeit / Dissertation im Ausland zu schreiben?

    Bachelorarbeiten werden im Rahmen einer Lehrveranstaltung an der Universität Wien geschrieben und eignen sich daher nicht für die Anerkennung im Rahmen von Erasmus. Sofern Ihre Betreuerin oder Ihr Betreuer einwilligt, können Sie im Ausland an Ihrer Bachelorarbeit schreiben; die 6 ECTS-Punkte für die Bachelorarbeit zählen aber NICHT zu den 15 ECTS, die während eines Erasmus-Semesters mindestens zu absolvieren sind.

    Ab dem Studienjahr 21/22 können keine Masterarbeiten mehr über das Erasmus+ Programm geschrieben werden. Hierfür eignen sich nun das Erasmus+Praktikum oder das kurzfristige wissenschaftliche Auslandsstipendium (KWA).

Fragen zur Bewerbung

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  • Was ist bei der Bewerbung für einen ERASMUS+ Platz am Institut für Soziologie abzugeben?

    Es sind insgesamt 4 Unterlagen abzugeben (Bewerbung läuft über das mobility online Programm):

    1. Bewerbungsformular des Instituts für Soziologie
    2. Sammelzeugnis
    3. Nachweis der geprüften Fremdsprachenkenntnisse
    4. Motivationsschreiben (akademische Motivation für das Auslandsstudium)
  • Welche Unterlagen sind bei einer Bewerbung an mehreren Partneruniversitäten abzugeben?

    Wenn Sie bei Ihrer Bewerbung mehrere Prioritäten angeben, geben Sie bitte für jede Partneruniversität ein Bewerbungsformular des Instituts für Soziologie und ein Motivationsschreiben (die Motivationsschreiben für die 2. und 3. Wahl dürfen kürzer gehalten sein) ab.

    Sofern an den jeweiligen Partneruniversitäten unterschiedliche Sprachen gesprochen werden, sind auch mehrere Sprachzertifikate der Bewerbung beizulegen (z.B. eines für Englisch und eines für Französisch bei einer Bewerbung für Großbritannien und Frankreich).

    Das Sammelzeugnis muss nur einmal abgegeben werden.

  • Verringert sich durch die Angabe von mehreren Prioritäten meine Chance, einen Platz auf der Partneruniversität erster Wahl zu bekommen?

    Nein.

  • Was sind die Auswahlkriterien für die Platzvergabe?

    Am Institut gelten die folgenden Auswahlkriterien: Motivation für ein Studium an der Partneruniversität, Vollständigkeit des Antrags (inkl. Sprachnachweis), Notendurchschnitt im bisherigen Soziologie-Studium und Frauenförderung (Frauen werden bei gleicher Qualifikation vorgereiht).

  • Wann und wie werden Bewerber*innen über den Erhalt eines ERASMUS+ Studienplatzes informiert?

    Die Bewerber*innen werden in etwa eine Woche nach dem Ende der Bewerbungsfrist via Email von der Erasmus-Studienassistentin sowie vom Erasmusbüro verständigt, ob sie den Platz erhalten haben.

  • Ist nach der Nominierung der Platz an der Partneruniversität gesichert?

    Theoretisch ja. Aber der/die Studierende muss sich nach der Nominierung noch an der Partneruniversität bewerben! Sollte dies nicht geschehen, so kann die Nominierung verfallen.

    Es handelt sich bei dieser zweiten Bewerbung um einen formellen Schritt. Die Unterlagen ähneln jenen von Wien. Infos zum Bewerbungsablauf sind auf den Homepages der Partneruniversitäten zu finden.

  • Sind Doppelbewerbungen an verschiedenen Instituten zulässig?

    Ja. Seit der Bewerbungsphase für das Studienjahr 2020/21 sind nun auch Doppelbewerbungen möglich. Das heißt, dass Studierende sich in allen aufrechten Studien für Erasmus bewerben können.

    Bei einer doppelten positiven Nominierung werden die Studierenden vom International Office kontaktiert und müssen sich binnen weniger Tage für einen Platz entscheiden.

    Es ist nicht möglich, sich über ein EC für eine andere Studienrichtung zu bewerben!

Fragen zur Lehrveranstaltungsauswahl

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  • Wo finde ich das Vorlesungsverzeichnis der Partneruniversitäten?

    Die Vorlesungsverzeichnisse sind jeweils auf den Homepages der Partneruniversitäten zu finden, allerdings ist dabei oft Geduld nötig. Viele Universitäten haben außerdem einen Bereich, der „International Students“, „Exchange programs“ o.Ä. heißt, der einen Verweis zu englischsprachigen Lehrveranstaltungen enthält.

  • Ist es möglich von den angegebenen Lehrveranstaltungen im Bewerbungsformular bzw. Learning Agreement abzuweichen?

    Die Angabe über geplante Lehrveranstaltungen an der ausländischen Universität inklusive Anrechenbarkeit in unserem Studienplan können nach Rücksprache mit den KoordinatorInnen mit dem „Changes“-Formular noch geändert werden. Jede Änderung muss vorab mit der Erasmus-Studienassistentin per Email abgesprochen werden.

  • Muss man im Ausland ausschließlich soziologische Lehrveranstaltungen belegen?

    Nein. Der Großteil der gewählten LVs sollte für die Soziologie anrechenbar sein. Es gibt die Möglichkeit auch  LVs anderer Institute zu besuchen, wenn das fremde Institut an der Partneruni damit einverstanden ist. Im Bachelor werden diese LVs oft für die alternative Erweiterung angerechnet. Sollten Studierende ein Zweitstudium verfolgen, so können auch für die zweite Studienrichtung Kurse belegt werden. Die Anrechnung erfolgt immer beim jeweiligen Institut und muss im Vorhinein abgeklärt werden.

Fragen zur Anrechnung

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  • Von wem werden die Lehrveranstaltungen angerechnet?

    Für die Anrechnung der LVs ist die Erasmus-Koordinatorin Elisabeth Scheibelhofer zuständig. Die Anrechnung aber bitte zuvor mit der Erasmusstudienassistentin besprechen, diese steht in engem Kontakt mit der Erasmuskoordinatorin und übermittelt die Anrechnung weiter.

  • Was ist zur Anrechnung der im Ausland absolvierten Prüfungen mitzubringen?
    1. ERASMUS-Erfahrungsbericht per Email (worddoc) an die Erasmusstudienassistentin
    2. Transcript of Records (Sammelzeugnis) der Partneruniversität
  • Wie erfolgt die Notenumrechnung?

    Die Erasmusstudienassistentin verfügt über eine Umrechnungstabelle. Falls dies Auswirkungen auf die Anrechnung haben sollte, melden Sie sich bitte per Email bei der Erasmusstudienassistentin.

     

     

  • Was passiert, wenn die notwendigen ECTS nicht erbracht werden konnten?

    Wenn die Mindestanzahl an ECTS (15 pro Semester) nicht erreicht wird, hat das die (Teil-) Rückzahlung des Stipendiums zur Folge.

  • Ist nach der Anrechnung am Institut für Soziologie noch etwas zu erledigen?

    Nach der Anrechnung muss der Anerkennungsbescheid in der Studienservicestelle zu den Öffnungszeiten abgeholt werden. Bitte schicken Sie eine Kopie des Bescheids an das International Office und gegebenenfalls an die Studienbeihilfebehörde.

    Auch gibt es am Institut für Soziologie verschiedenen Erasmus-Veranstaltungen, zu denen ehemalige Erasmus-Studierende herzlich willkommen sind.